Die Marke Leadsharks.de wird in allen rechtlichen Belangen durch die Firma Haush Haush Digital UG, Lagesche Straße 8, 33102 Paderborn (nähere Informationen sind unserem
Impressum zu entnehmen), vertreten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten daher für alle, durch die Marke Leadsharks.de zustandegekommenen, Kundenkontakte, Vertragsabschlüsse und weitere Ereignisse gleichermaßen.
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die die Haush Haush Digital UG (ehemals Leadsharks) mit ihren Kunden abschließt, sofern der Kunde ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ [„AG“] genannt) ist.
(2) Die Haush Haush Digital UG schließt keine Verträge mit Verbrauchern ab. Der Kunde versichert, dass er bei Vertragsschluss als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder als Kaufmann nach HGB handelt.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Haush Haush Digital UG ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die Haush Haush Digital UG in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
§ 2 Dienstleistungen und Pflichten
(1) Leadsharks bietet individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen im Bereich des Online-Marketings an. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, schuldet Leadsharks nicht die Erbringung eines Werks. Der Erfolg bestimmter Werbemaßnahmen kann lediglich anhand von Erfahrungswerten prognostiziert werden. Der Kunde ist sich bewusst, dass der Erfolg einer Werbekampagne von vielen Parametern abhängt und daher nicht von Leadsharks garantiert wird. Ist eine gesonderte Vergütung für den Erfolg einer Werbemaßnahme vereinbart, wird diese als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf einen konkreten Erfolg besteht grundsätzlich nicht.
(2) Qualifizierung von Anfragen: Anfragen gelten als qualifiziert, wenn sie sich über den von Leadsharks unter Mithilfe des Kunden definierten Prozess eingetragen haben und damit Interesse an den Produkten und Dienstleistungen des Kunden gezeigt haben. Grundlage ist die Zahl der Bewerber, die im Leadservice ankommen, bevor sie an die ContactCloud weitergeleitet werden. Neueintragungen gelten, wenn die Eintragung nicht innerhalb der nächsten 30 Tage nach Ersteintragung erfolgt.
(3) Mitwirkungspflichten des Kunden: Der Kunde muss die erforderlichen Mitwirkungshandlungen vollständig und fristgemäß erbringen. Unterlässt der Kunde diese Handlungen und verhindert damit die Leistungserbringung durch Leadsharks, bleibt der Vergütungsanspruch von Leadsharks unberührt.
(4) Entscheidungsbefugnis über Werbeschaltungen: Aufgrund unserer Erfahrung behalten wir uns vor, über Art und Inhalt der Werbeschaltungen unserer Kunden zu entscheiden. Diese Voraussetzung ist Bestandteil jedes Vertrags und gilt auch für nachträgliche Änderungen. Die Werbeschaltung wird von Leadsharks nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.
(5) Rechtskonformität von Werbekampagnen: Der Kunde ist selbst für die Rechtskonformität seiner Werbekampagnen (z.B. Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen) verantwortlich.
(6) Haftung bei Sperrung durch Werbeplattformen: Werbeplattformen wie Facebook und Google können jederzeit ohne Angabe von Gründen Werbekampagnen stoppen oder Konten sperren. Für solche Maßnahmen ist Leadsharks nicht verantwortlich, und dies hat keinen Einfluss auf den Vergütungsanspruch von Leadsharks.
(7) Leistungsbestimmungsrecht: Leadsharks steht in Bezug auf die Beratungsdienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(8) Einsatz von Subunternehmern: Leadsharks ist berechtigt, die geschuldeten Leistungen auch durch Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer oder Dritte erbringen zu lassen.
(9) Vergütung und Werbebudget: Die vereinbarte Vergütung für Beratungsdienstleistungen von Leadsharks enthält kein Budget für Werbekampagnen des Kunden. Dieses Budget muss der Kunde separat bereitstellen und gegebenenfalls direkt an die Werbeplattformbetreiber entrichten.
(10) Keine Garantie für Anfragenanzahl und -qualität: Leadsharks garantiert keine konkrete Anzahl oder Qualität von Kundenanfragen im Rahmen der durchgeführten Werbekampagnen.
(11) Verfall von Garantien bei Änderungen durch den Kunden: Sollte eine Garantie vertraglich vereinbart sein und der Kunde führt eigenständig Änderungen im Anzeigenmanager durch, verfällt die Garantie und alle daraus resultierenden Ansprüche erlöschen.
(12) Rückgabe von bereitgestellten Domains und Landingpages: Landingpages und Domains, die im Rahmen der Zusammenarbeit bereitgestellt wurden, müssen nach Beendigung der Zusammenarbeit an Leadsharks zurückgegeben werden. Ein Nutzungsrecht besteht nur während der Zusammenarbeit.
(13) Mindestlaufzeit für Kampagnenbewertung: Eine effektive Bewertung und Optimierung von Marketingkampagnen erfordert eine Mindestlaufzeit von sechs Wochen. Vor Ablauf dieser Frist ist eine finale Bewertung nicht aussagekräftig.
(14) Einhaltung des empfohlenen Prozesses: Kunden müssen den von uns empfohlenen Prozess von der Kampagnengestaltung bis zum Funnel und den Kontakt der Anfragen einhalten. Abweichungen beeinträchtigen die Effektivität der Maßnahmen und entbinden uns von der Verpflichtung, die erwarteten Ergebnisse zu liefern.
(15) Nutzung von Schulungsunterlagen: Die Einhaltung und Nutzung der bereitgestellten Schulungsunterlagen ist für den Erfolg der Kampagnen unerlässlich. Abweichende Anwendungen können die Ergebnisse negativ beeinflussen und entbinden uns von der Haftung.
(16) Eingriffe in die Kampagnen: Eingriffe in die Kampagnen innerhalb der ersten vier Wochen nach Start, die nicht unseren Empfehlungen entsprechen, können die Effizienz beeinträchtigen. In solchen Fällen übernehmen wir keine Verantwortung für Minderleistungen oder Misserfolge.
(17) Feedback des Kunden: Regelmäßiges und konstruktives Feedback des Kunden ist essenziell für die Optimierung der Kampagnen. Fehlendes oder unzureichendes Feedback kann die Effektivität beeinträchtigen und entbindet uns von der Verantwortung.
(18) Kontinuierliche Erreichbarkeit des Kunden: Die kontinuierliche Erreichbarkeit des Kunden ist für den Erfolg der Kampagne unerlässlich. Mangelnde Erreichbarkeit kann zu Verzögerungen führen und enthebt uns der Verantwortung.
(19) Änderungen durch den Kunden: Eigenständige Änderungen der Kampagne durch den Kunden oder Dritte entheben uns der Verantwortung für die Ergebnisse und führen zur Haftungsfreistellung unsererseits für resultierende Minderleistungen.