Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):
Die Marke Leadsharks.de wird in allen rechtlichen Belangen durch die Firma Haush Haush Digital UG, Lagesche Straße 8, 33102 Paderborn (nähere Informationen sind unserem Impressum zu entnehmen), vertreten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten daher für alle, durch die Marke Leadsharks.de zustandegekommenen, Kundenkontakte, Vertragsabschlüsse und weitere Ereignisse gleichermaßen.
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die die Haush Haush Digital UG (ehemals Leadsharks) mit ihren Kunden abschließt, sofern der Kunde ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ [„AG“] genannt) ist.
(2) Die Haush Haush Digital UG schließt keine Verträge mit Verbrauchern ab. Der Kunde versichert, dass er bei Vertragsschluss als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder als Kaufmann nach HGB handelt. (3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Haush Haush Digital UG ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die Haush Haush Digital UG in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

§ 2 Dienstleistungen und Pflichten
(1) Leadsharks bietet individuelle Beratungs- und Agenturdienstleistungen im Bereich des Online-Marketings an. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, schuldet Leadsharks nicht die Erbringung eines Werks. Der Erfolg bestimmter Werbemaßnahmen kann lediglich anhand von Erfahrungswerten prognostiziert werden. Der Kunde ist sich bewusst, dass der Erfolg einer Werbekampagne von vielen Parametern abhängt und daher nicht von Leadsharks garantiert wird. Ist eine gesonderte Vergütung für den Erfolg einer Werbemaßnahme vereinbart, wird diese als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf einen konkreten Erfolg besteht grundsätzlich nicht.
(2) Qualifizierung von Anfragen: Anfragen gelten als qualifiziert, wenn sie sich über den von Leadsharks unter Mithilfe des Kunden definierten Prozess eingetragen haben und damit Interesse an den Produkten und Dienstleistungen des Kunden gezeigt haben. Grundlage ist die Zahl der Bewerber, die im Leadservice ankommen, bevor sie an die ContactCloud weitergeleitet werden. Neueintragungen gelten, wenn die Eintragung nicht innerhalb der nächsten 30 Tage nach Ersteintragung erfolgt.
(3) Mitwirkungspflichten des Kunden: Der Kunde muss die erforderlichen Mitwirkungshandlungen vollständig und fristgemäß erbringen. Unterlässt der Kunde diese Handlungen und verhindert damit die Leistungserbringung durch Leadsharks, bleibt der Vergütungsanspruch von Leadsharks unberührt.
(4) Entscheidungsbefugnis über Werbeschaltungen: Aufgrund unserer Erfahrung behalten wir uns vor, über Art und Inhalt der Werbeschaltungen unserer Kunden zu entscheiden. Diese Voraussetzung ist Bestandteil jedes Vertrags und gilt auch für nachträgliche Änderungen. Die Werbeschaltung wird von Leadsharks nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.
(5) Rechtskonformität von Werbekampagnen: Der Kunde ist selbst für die Rechtskonformität seiner Werbekampagnen (z.B. Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen) verantwortlich.
(6) Haftung bei Sperrung durch Werbeplattformen: Werbeplattformen wie Facebook und Google können jederzeit ohne Angabe von Gründen Werbekampagnen stoppen oder Konten sperren. Für solche Maßnahmen ist Leadsharks nicht verantwortlich, und dies hat keinen Einfluss auf den Vergütungsanspruch von Leadsharks.
(7) Leistungsbestimmungsrecht: Leadsharks steht in Bezug auf die Beratungsdienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(8) Einsatz von Subunternehmern: Leadsharks ist berechtigt, die geschuldeten Leistungen auch durch Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer oder Dritte erbringen zu lassen.
(9) Vergütung und Werbebudget: Die vereinbarte Vergütung für Beratungsdienstleistungen von Leadsharks enthält kein Budget für Werbekampagnen des Kunden. Dieses Budget muss der Kunde separat bereitstellen und gegebenenfalls direkt an die Werbeplattformbetreiber entrichten.
(10) Keine Garantie für Anfragenanzahl und -qualität: Leadsharks garantiert keine konkrete Anzahl oder Qualität von Kundenanfragen im Rahmen der durchgeführten Werbekampagnen.
(11) Verfall von Garantien bei Änderungen durch den Kunden: Sollte eine Garantie vertraglich vereinbart sein und der Kunde führt eigenständig Änderungen im Anzeigenmanager durch, verfällt die Garantie und alle daraus resultierenden Ansprüche erlöschen.
(12) Rückgabe von bereitgestellten Domains und Landingpages: Landingpages und Domains, die im Rahmen der Zusammenarbeit bereitgestellt wurden, müssen nach Beendigung der Zusammenarbeit an Leadsharks zurückgegeben werden. Ein Nutzungsrecht besteht nur während der Zusammenarbeit.
(13) Mindestlaufzeit für Kampagnenbewertung: Eine effektive Bewertung und Optimierung von Marketingkampagnen erfordert eine Mindestlaufzeit von sechs Wochen. Vor Ablauf dieser Frist ist eine finale Bewertung nicht aussagekräftig.
(14) Einhaltung des empfohlenen Prozesses: Kunden müssen den von uns empfohlenen Prozess von der Kampagnengestaltung bis zum Funnel und den Kontakt der Anfragen einhalten. Abweichungen beeinträchtigen die Effektivität der Maßnahmen und entbinden uns von der Verpflichtung, die erwarteten Ergebnisse zu liefern.
(15) Nutzung von Schulungsunterlagen: Die Einhaltung und Nutzung der bereitgestellten Schulungsunterlagen ist für den Erfolg der Kampagnen unerlässlich. Abweichende Anwendungen können die Ergebnisse negativ beeinflussen und entbinden uns von der Haftung.
(16) Eingriffe in die Kampagnen: Eingriffe in die Kampagnen innerhalb der ersten vier Wochen nach Start, die nicht unseren Empfehlungen entsprechen, können die Effizienz beeinträchtigen. In solchen Fällen übernehmen wir keine Verantwortung für Minderleistungen oder Misserfolge.
(17) Feedback des Kunden: Regelmäßiges und konstruktives Feedback des Kunden ist essenziell für die Optimierung der Kampagnen. Fehlendes oder unzureichendes Feedback kann die Effektivität beeinträchtigen und entbindet uns von der Verantwortung.
(18) Kontinuierliche Erreichbarkeit des Kunden: Die kontinuierliche Erreichbarkeit des Kunden ist für den Erfolg der Kampagne unerlässlich. Mangelnde Erreichbarkeit kann zu Verzögerungen führen und enthebt uns der Verantwortung.
(19) Änderungen durch den Kunden: Eigenständige Änderungen der Kampagne durch den Kunden oder Dritte entheben uns der Verantwortung für die Ergebnisse und führen zur Haftungsfreistellung unsererseits für resultierende Minderleistungen.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertrag zwischen Leadsharks und dem Kunden kann fernmündlich (z.B. Videochat, Telefon) oder schriftlich erfolgen. Wenn der Vertrag fernmündlich geschlossen wird, hat der Kunde keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte nochmals in schriftlicher Form von Leadsharks zu erhalten.

(2) Fernmündlicher Vertragsschluss: Fernmündlich kommen Verträge durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass Leadsharks das Telefonat und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet, falls dies von Leadsharks gewünscht wird.

§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Die Leistungen von Leadsharks unterliegen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sollten vereinbarte Leistungen ausnahmsweise dem Werkvertragsrecht unterfallen und somit abnahmebedürftig sein, gelten die nachfolgenden Absätze 2-10 nur für diese Leistungen.
(2) Leadsharks kann nach Abschluss jeder Teilleistung vom Kunden eine Abnahme verlangen. Nach Durchführung aller Anpassungsleistungen kann zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen gefordert werden.
(3) Die Abnahme setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Diese ist erfolgreich, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(4) Ist die Funktionsprüfung erfolgreich, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Leadsharks kann den Kunden mit einer Frist von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb der Frist schriftlich mitteilt, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Ein Mängelprotokoll ist vom Kunden zu erstellen und Leadsharks zu übergeben. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
(5) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Leistungen in Gebrauch nimmt oder deren Nutzung nicht innerhalb der von Leadsharks bestimmten Frist ablehnt.
(6) Unerhebliche Mängel: Die Abnahme kann nicht wegen unerheblicher Mängel verweigert werden. Solche Mängel werden von Leadsharks im Rahmen der Mängelhaftung beseitigt.
(7) Unrechtmäßige Verweigerung: Verweigert der Kunde die Abnahme zu Unrecht, ist Leadsharks berechtigt, die durch den Kunden verursachten Mehraufwendungen geltend zu machen.
(8) Teilabnahmen bei Zwischenterminen: Bei schriftlich vereinbarten Zwischenterminen kann Leadsharks die Erklärung der Teilabnahme für einzelne abgeschlossene Leistungsteile verlangen. Die Regelungen zur Teilabnahme gelten entsprechend.
(9) Abnahme von Teilleistungen: Bei getrennt nutzbaren und abgrenzbaren Teilleistungen kann Leadsharks vom Kunden die Abnahme dieser Teilleistungen verlangen. Eine fehlende Abnahme nach Fertigstellung durch den Kunden steht der Leistungserbringung nicht entgegen.
(10) Haftungsausschluss bei Abnahme: Mit der Abnahme entfällt die Haftung von Leadsharks für erkennbare Mängel, sofern der Kunde sich nicht ausdrücklich Rechte wegen eines bestimmten Mangels bei der Abnahme vorbehält.

§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu den festgelegten Zahlungszielen zu zahlen. Zahlungen sind grundsätzlich sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(2) Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, ist Leadsharks berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz geltend zu machen.
(3) Leadsharks behält sich ausdrücklich das Recht vor, Schecks und Wechsel abzulehnen. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
(4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist dem Kunden nur gestattet, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis beruht.
(5) Befindet sich der Kunde mit der Zahlung einer offenen Forderung gegenüber Leadsharks in Verzug, so werden sämtliche Forderungen von Leadsharks gegenüber dem Kunden sofort zur Zahlung fällig, auch wenn die betreffenden Rechnungen noch nicht fällig sind. Leadsharks ist zudem berechtigt, für sämtliche Forderungen gegenüber dem Kunden Vorauszahlungen zu verlangen und noch nicht erbrachte Leistungen bis zur Erfüllung sämtlicher fälliger Forderungen zurückzuhalten.

§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Sollte der Hauptvertrag keine Laufzeit beinhalten, gilt eine dreimonatige Laufzeit als vereinbart.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
§ 7 Verzug / Rücktritt
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Haush Haush Digital UG beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Haush Haush Digital UG eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Haush Haush Digital UG vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Haush Haush Digital UG sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber in Verzug, ist Haush Haush Digital UG berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Haush Haush Digital UG wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.

(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.
§ 8 Erfüllung
(1) Haush Haush Digital UG wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Haush Haush Digital UG ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass Haush Haush Digital UG bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird Haush Haush Digital UG Auskunft über die erbrachten Dienste erteilen.

(3) Ist Haush Haush Digital UG gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Haush Haush Digital UG unberührt.

(4) Haush Haush Digital UG ist berechtigt, für Kunden generierte Kontakte zur Qualitätssicherung selbst im Namen des Kunden anzurufen.
§ 9 Haftung
(1) Haush Haush Digital UG haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Haush Haush Digital UG a) nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
 (2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Haush Haush Digital UG nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
 (3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen oder Werbekonten zu sperren. Für eine solche Vorgehensweise und die damit verbundenen Nachteile und Schäden für den Kunden haftet Haush Haush Digital UG nicht. Ferner ist die Haftung der Haush Haush Digital UG für die Hackangriffe und die damit verbundenen finanziellen Schäden ausgeschlossen, sofern sie nach den aktuellen Sicherheitsstandards Ihre Zugänge gesichert hat.
 (4) Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, Haush Haush Digital UG ausschließlich solches Bild-/Video-/Tonmaterial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt Haush Haush Digital UG insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.
§ 10 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Auftraggeber versichert, bei der Datenweitergabe an Haush Haush Digital UG die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

(2) Sofern eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung zwischen dem Kunden und Haush Haush Digital UG abzuschließen ist, wird der Kunde Haush Haush Digital UG vor Beginn der Dienstleistungen darauf hinweisen.

(3) Der Kunde stellt Haush Haush Digital UG von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG vollumfänglich frei, es sei denn, Haush Haush Digital UG hat diese Verstöße ausschließlich allein zu verantworten.

§ 11 Urheberrecht, Nutzungsrechte
(1) Wir haben an allen Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken, die von uns veröffentlicht werden, Urheberrechte. Jegliche Nutzung ist ohne Zustimmung von uns nicht gestattet.

(2) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die im passwortgeschützten Mitgliederbereich von uns hinterlegten Inhalte. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Vervielfältigung der von uns hinterlegten Inhalte ist strengstens untersagt. Vervielfältigt der Kunde Inhalte aus dem geschützten Mitgliederbereich oder gibt diese an nicht berechtigte Dritte weiter, gilt eine angemessene und von uns festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe als vereinbart.

(3) Der Kunde erhält kein Nutzungsrecht in Bezug auf Werbetexte / Anzeigen, die von uns auf unseren Webseiten oder innerhalb von Foren / Gruppen veröffentlicht sind.

(4) Es ist untersagt, die vermittelten Inhalte und die zur Verfügung gestellten Vorlagen, Strategien und Konzepte an Dritte weiterzugeben oder sie im gewerblichen Kontext an Dritte anzubieten, sofern dies nicht eindeutig mit Haush Haush Digital UG abgestimmt wurde. Verstößt der Kunde gegen diese Vereinbarung, gilt eine angemessene und von uns festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe als vereinbart.

(5) Zuwiderhandlungen gegen die Absätze 1 und 2 werden bei einer Strafverfolgungsbehörde zur Anzeige gebracht.
§ 12 Rechte Dritter
(1) Stellt der Kunde Haush Haush Digital UG Material zur Verfügung (Fotos, Videos), das Haush Haush Digital UG bei der Werbeanzeige verwenden soll/kann, so gewährleistet der Kunde, dass das überlassene Material frei von Rechten Dritter ist oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen.

(2) Der Kunde stellt Haush Haush Digital UG in diesem Zusammenhang wegen Verstöße gegen Rechte Dritter in vollem Umfang frei.
§ 13 Referenzwerbung
(1) Der Kunde ist damit einverstanden, dass Haush Haush Digital UG seinen/ihren Namen und sein/ihr Logo zeitlich und örtlich unbeschränkt auf den Haush Haush Digital UG und den Haush Haush Digital UG Social-Media-Auftritten verwenden darf, um über die Leistungserbringung bzw. Zusammenarbeit zu informieren und damit zu werben.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Haush Haush Digital UG maßgebend.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Paderborn.
Stand: 27. Mai 2024